Schulordnung
Die Schulordnung
1. Jeder hat das Recht respektvoll behandelt zu werden.
Daraus ergeben sich folgende Pflichten:
- Wir gehen höflich miteinander um.
- Wir pflegen einen angemessenen Umgangston.
- Wir verhalten uns gewaltfrei.
- Wir erkennen verschiedene Meinungen an und lassen sie gelten.
2. Jeder hat das Recht auf eine gute Lernumgebung.
Daraus ergeben sich folgende Pflichten:
- Wir halten unseren Arbeitsplatz sauber und ordentlich.
- Wir lassen die Verschönerungen schön. (Hier kann u.U. Punkt 4 aus Absatz 1 greifen.)
- Wir entsorgen den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Wir haben unsere elektronischen Geräte abgeschaltet (Ausnahme die für den Unterricht notwendigen Geräte)
- Wir gehen -laufen nicht- im Gebäude.
- Wir gehen mit allem sorgfältig um.
- Wir hängen Jacken und Mützen an die Gardrobe.
- Wir kauen kein Kaugummi.
- Wir verzichten auf Zigaretten, Alkohol und sonstige Drogen.
3. Jeder hat das Recht auf einen ungestörten Unterricht.
Daraus ergeben sich folgende Pflichten:
- Wir beginnen den Unterricht pünktlich.
- Wir haben das nötige Unterrichtsmaterial dabei.
- Nach dem Ende der Pause warten die Schüler vor oder in den Klassen.
- Die Lehrkraft schließt den Unterricht, nicht die Klingel.
- Wir Schülerinnen und Schüler gehen zügig in die Pause.
- Während des Unterrichts verhalten wir uns ruhig und angemessen.
