Alexander-Behm-Schule

Grund- und Gemeinschaftsschule

Schulordnung

Die Schulordnung

1. Jeder hat das Recht respektvoll behandelt zu werden.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

  • Wir gehen höflich miteinander um.
  • Wir pflegen einen angemessenen Umgangston.
  • Wir verhalten uns gewaltfrei.
  • Wir erkennen verschiedene Meinungen an und lassen sie gelten.

2. Jeder hat das Recht auf eine gute Lernumgebung.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

  • Wir halten unseren Arbeitsplatz sauber und ordentlich. 
  • Wir lassen die Verschönerungen schön. (Hier kann u.U. Punkt 4 aus Absatz 1 greifen.)
  • Wir entsorgen den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Wir haben unsere elektronischen Geräte abgeschaltet (Ausnahme die für den Unterricht notwendigen Geräte)
  • Wir gehen -laufen nicht- im Gebäude.
  • Wir gehen mit allem sorgfältig um.
  • Wir hängen Jacken und Mützen an die Gardrobe.
  • Wir kauen kein Kaugummi.
  • Wir verzichten auf Zigaretten, Alkohol und sonstige Drogen.

3. Jeder hat das Recht auf einen ungestörten Unterricht.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

  • Wir beginnen den Unterricht pünktlich.
  • Wir haben das nötige Unterrichtsmaterial dabei.
  • Nach dem Ende der Pause warten die Schüler vor oder in den Klassen.
  • Die Lehrkraft schließt den Unterricht, nicht die Klingel.
  • Wir Schülerinnen und Schüler gehen zügig in die Pause.
  • Während des Unterrichts verhalten wir uns ruhig und angemessen.